Sie sind Spezialist in Ihrem Fachgebiet und wollen sich um Ihr Kerngeschäft kümmern. Unsere Experten können Ihnen dafür den Rücken freihalten und erledigen alle laufenden Arbeiten von der Buchführung und den laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen bis hin zum Jahresabschluss und den Steuererklärungen. Wir vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und überprüfen alle behördlichen Schriftstücke für Sie.
Herstellungskosten: Erweiterter Bewertungsspielraum auch im Steuerrecht? (1996)
Insolvenzprophylaxe durch die Erläuterungspflicht gemäß § 225 Abs 1 HGB (1993)