Seit mehr als 20 Jahren unterstützen wir eine Vielzahl von Städten, Gemeinden, Ländern, Verbänden und deren ausgelagerte Rechtsträger in steuerrechtlichen und die Rechnungslegung betreffenden Fragestellungen sowie bei der Optimierung unter Beachtung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit,Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Nicht zuletzt durch die Einführung der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV) steigen die Anforderungen an die Verantwortlichen in den Gemeinden und Städten immer stärker an, die Umsetzung für 2020 ist zwingend vorgeschrieben.
Wir stehen als Sparringpartner:in zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Systemumstellung, insbesondere beim Projektmanagement und bei konkreten Umsetzungsfragen, z. B. bei der Bewertung des Vermögens, der Einschulung der Mitarbeiter:in und im laufenden Betrieb.
_ Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Körperschaften öffentlichen Rechts
_ Mittelfristige Finanzplanung
_ Maastricht-Beratung
_ Beratung in kameralistischen Haushaltsfragen
_ Ausgliederung/Privatisierung
_ Invetitionsanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen
_ Kostenrechnung, Gebührenkalkulation
_ Kennzahlenanalysen, Benchmarking
_ Sanierungsberatung
_ Haushaltskonsolidierung
Der Vorsteuerabzug bei Körperschaften öffentlichen Rechts
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