Steuerliche Be­günstigungen für zuziehende Wissen­schaftler:innen und Forscher:innen

Wenn Ihre Arbeit in Österreich der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen umfangreiche Steuerbegünstigungen beantragen.

Wir evaluieren für Sie, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gegeben sind und unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Beantragung und Geltendmachung derartiger Steuerbegünstigungen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne umfassend in sämtlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um Ihren Zuzug nach Österreich.

Mögliche Steuervorteile

Zuzugsfreibetrag (§ 103 Abs 1a EStG)

Bei Zuerkennung steht Ihnen ein Zuzugsfreibetrag in Höhe von 30 % Ihrer zum Tarif besteuerten in- und ausländischen Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit zu. Mit der Konsequenz, dass für den Begünstigungszeitraum von maximal 5 Jahren nur 70 % Ihrer Einkünfte aus dieser wissenschaftlichen Tätigkeit in Österreich besteuert werden. Daraus ergibt sich idR ein großer finanzieller Vorteil.

Pauschaler Durchschnittssteuersatz (§ 103 Abs 1 EStG)

Durch diese Steuerbegünstigung werden durch den Zuzug verursachte steuerliche Mehrbelastungen für bestimmte Auslandseinkünfte für bis zu 27 Jahre beseitigt.
Der pauschale Durchschnittssteuersatz könnte finanziell vorteilhaft für Sie sein, wenn Sie nach dem Zuzug nach Österreich weiterhin (höhere) ausländische Einkünfte erzielen und die durchschnittliche ausländische Steuerbelastung der letzten 3 Jahre vor Ihrem Zuzug niedriger war als in Österreich nach Ihrem Zuzug. Wir beraten Sie selbstverständlich gerne umfassend in dieser komplexen Materie.

Voraussetzungen

Öffentliches Interesse am Zuzug:

Ihr Zuzug dient der Förderung von Wissenschaft und Forschung in Österreich und liegt daher im öffentlichen Interesse. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorliegen des „öffentlichen Interesses“ am Zuzug je nach beruflicher Position/Branche/Arbeitgeber andere sein können. Die Beurteilung, welche konkreten Kriterien für Ihren Fall relevant sind, muss immer im Zuge einer individuellen Beratung erfolgen. Allgemein kann gesagt werden, dass das Vorliegen des öffentlichen Interesses bei Professoren jedenfalls angenommen wird. Bei Ass.-Prof. und PostDocs entscheidet das Finanzamt Österreich in der Regel in jedem Einzelfall, wobei es für gewisse Institutionen Sonderregelungen gibt. Für die Antragstellung von Forschern in der Privatwirtschaft wurden vom Gesetzgeber eigene Kriterien festgelegt, die sich teilweise am Vorliegen einer Habilitation, teilweise am Mindestgehalt für die Blaue Karte EU, und teilweise an denselben Kriterien wie jenen für den öffentlichen Sektor orientieren. Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf die für Sie geltenden Voraussetzungen!

 

Zuzug nach Österreich

Ihr Wohnsitz und Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen (Achtung: idR Familienzuzug erforderlich) wird nach Österreich verlagert.

Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen lag – abhängig von der Art der beantragten Begünstigung – in den letzten 5 bzw. 10 Jahren nicht in Österreich.

Prozedere/formelle Voraussetzungen: Schriftlicher Antrag in deutscher Sprache innerhalb von 6 Monaten ab dem Zuzug an das Finanzamt Österreich (Achtung: es handelt sich um eine nicht verlängerbare, nicht wiedereinsetzbare Fallfrist; der Fristbeginn muss in jedem Einzelfall geprüft werden – bitte setzen Sie daher zeitnahe die nötigen Schritte und kontaktieren Sie uns).

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns (am besten vor Ihrem Zuzug bzw. unmittelbar nach Ihrem Zuzug) und senden Sie Ihre Anfragen ausschließlich an relocation@rabelpartner.at.

 

Disclaimer

Unsere Ausführungen basieren auf der geltenden Rechtslage, Rechtsprechung, Lehre und Praxis der Finanzverwaltung (Stand: November 2023). Wir haben die vorstehenden Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, diese Informationen können aber keinesfalls eine Einzelfallprüfung ersetzen. Wir können daher keine Verantwortung für die Anwendbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit im Einzelfall übernehmen. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder idgF in der geltenden Fassung sind anwendbar.

 

Basisinfo ZuzugsbegünstigungBasic information immigration benefitZuzugsbegünstigung PrivatwirtschaftFact sheet immigration benefit private sector

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