Direkt oder indirekt vom Corona-Virus betroffene Unternehmen – sei es durch Erkrankung, Quarantäne oder massive Geschäftseinbußen – können bei der SVS einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung ihrer Zahlungsverbindlichkeiten einbringen. Auch die Herabsetzung der Beitragsgrundlage kann beantragt werden. Mehr Informationen und weiterführende Links finden Sie unter https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857657&portal=svsportal&viewmode=content.
Bezüglich eventuell benötigter Stundungsansuchen – Zinslosigkeit in Verhandlung – gegenüber der Finanzbehörde stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Über weitere Entwicklungen informieren wir Sie laufend.
13. März 2020