Wissenswert
COVID-19-Unterstützungen gehen in die Verlängerung
Verlustersatz, Ausfallsbonus und Härtefallfonds – die bereits bewährten Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen in der COVID-19-Krise werden verlängert und teils angepasst. Im Folgenden dürfen wir Ihnen die wesentlichsten Punkte näherbringen.
Neu ist, dass sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten müssen. Erhält ein Unternehmen beispielsweise eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.
Ausfallsbonus
- mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
- Maximaler Rahmen: 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung: ab 16. Dezember 2021
Verlustersatz
- mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
- Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
- Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
- Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
- Beantragung Anfang 2022
Härtefallfonds
- mind. 40 % Umsatzrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
- Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro
Gerne unterstützt Sie das Team von Rabel & Partner bei der Antragstellung der Förderungen.
22. November 2021