Die österreichische Bundesregierung hat anlässlich der Corona-Krise erste Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft ausgearbeitet. Um allfällige kurz- bzw. mittelfristige Liquiditätsengpässe abzufedern, wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und der Sozialversicherungsträger kurzfristig Rahmenbedingungen für unbürokratische Zahlungserleichterungen geschaffen.
Zahlungserleichterungen bei Steuern
Die Maßnahmen des BMF sind in der diesem Mail beigeschlossenen Information im Detail erläutert. Die wesentlichen Punkte lauten wie folgt:
Das Antragsformular des BMF kann an das Mailpostfach corona@bmf.gv.at gesendet werden. Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, die Anträge unter Verwendung der im Formular enthaltenen Standardtexte über Finanzonline einzubringen.
Zahlungserleichterungen bei Sozialversicherungsbeiträgen
Auch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sowie die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bieten Zahlungserleichterungen an. Details hierzu sind online abrufbar unter:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857657&portal=svsportal&viewmode=content
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857702&portal=oegkdgportal
Finanzierungsunterstützungen
Darüber hinaus, werden seitens der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) Überbrückungsgarantien für Klein- und mittelständische Unternehmen gewährt (https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/).
Ähnliche Finanzierungsunterstützungen gibt es speziell für Tourismusbetriebe (https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/).
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Stellung der entsprechenden Anträge und bitten Sie gegebenenfalls um Kontaktaufnahme.
März 2020