Um Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen im Rahmen der aktuellen COVID-19-Pandemie akut zu unterstützen, wurde als Teil des Notfallfonds ein Härtefallfonds mit einer Dotierung von EUR 1 Mrd geschaffen.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Im Rahmen der Auszahlungsphase 1 wird
Eine Beantragung ist ab 27.3.2020, 17:00 Uhr möglich. Die nähere Ausgestaltung der Auszahlungsphase 2 wird gesondert festgelegt.
Zulässige Förderungswerber sind EPU und Kleinstunternehmer, als natürliche Personen oder erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, sowie freie Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG.
Als Kleinstunternehmen gemäß Definition der Europäischen Union gilt ein Unternehmen, das weniger als 10 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme EUR 2 Mio nicht überschreitet.
Unter dem Begriff EPU werden auch neue Selbstständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten und freie Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer) subsumiert.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind folgende Punkte kumulativ, für freie Dienstnehmer analog, zu erfüllen:
Nicht förderfähige Branchen bzw. Personen sind:
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die WKO. Mehr Informationen, insbesondere zu den Abwicklungsmodalitäten, finden Sie unter www.wko.at.
Weitere Maßnahmen, insbesondere auch für große Unternehmen, werden derzeit definiert. Im Rahmen des mit EUR 15 Mrd dotierten Notfallfonds sollen KMUs sowie große Unternehmen, die von Betriebsschließungen betroffen sind, Kredite bis zu einer maximalen Höhe von einem Quartalsumsatz gewährt werden (maximal EUR 120 Mio). Es soll dabei im Nachhinein evaluiert werden, welche Schäden durch die Covid-19 Krise entstanden sind. Der gewährte Kredit soll dann im Ausmaß von maximal 75% dieser Kosten in einen Zuschuss umgewandelt werden. Details werden derzeit ausgearbeitet.
Unternehmen, deren Betrieb nicht geschlossen werden muss, die aber indirekt von der Krise betroffen sind, sollen durch Kreditgarantien unterstützt werden. Dazu ist angedacht, die Überbrückungsfinanzierungen der aws auch auf große Unternehmen gemäß KMU Definition der Europäischen Union auszuweiten. Die Abwicklung soll durch die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) erfolgen. Die Maßnahme soll für Unternehmen gelten, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und ihre wesentliche operative Tätigkeit in Österreich ausüben. Allerdings kann die formelle Abwicklung auch über eine Konzerngesellschaft mit Sitz im Ausland erfolgen, sofern die finanzielle Maßnahme der inländischen Konzerntochter wirtschaftlich zugutekommt.
Wir informieren Sie, sobald nähere Details zu diesen Maßnahmen bekannt sind.
Auf unserer Website finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Liquidität getroffen werden können. Weitere Informationen haben wir für Sie beim Sonderthema Corona zusammengestellt.
Bei der Auswahl der für Sie geeigneten Finanzierung, der Vorbereitung der dafür notwendigen Anträge sowie bei Rückfragen steht das Team von Rabel & Partner gerne zur Verfügung. Sichern Sie jetzt Ihre Liquidität!
März 2020