Die seit 2002 vorgesehene österreichische Forschungsprämie soll über das Forschungszulagengesetz (FZulG) ab 2020 ein deutsches Pendant erhalten. Der dazu mit 22.5.2019 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verfolgt das Ziel, den Unternehmensstandort Deutschland für Neuansiedelungen und Investitionsentscheidungen zu attraktivieren. Ein Vorhaben, das auch Österreich über die auf mittlerweile 14 % angehobene Forschungsprämie klar fokussiert. Doch lassen diesbezügliche Bemühungen unseres unmittelbaren Nachbarlandes schon einen Standortnachteil Österreichs befürchten?
Belegte Deutschland bisher im internationalen Vergleich im Bereich der Forschungsförderung lediglich einen der letzten Plätze, will die deutsche Bundesregierung dies nun durch eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) ändern. Diese soll auf alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig der Größe, der jeweiligen Ertragssituation und des Unternehmenszweckes gleichermaßen Anwendung finden, vornehmlich aber kleine und mittlere Unternehmen veranlassen, vermehrt in eigene Forschung und Entwicklungstätigkeiten zu investieren.
Eckdaten zur (deutschen) Forschungszulage gemäß Regierungsentwurf:
Die deutsche Bundesregierung wird mit dem nun in Entwurfsfassung vorliegenden Forschungszulagengesetz zweifellos einen ersten, wenngleich auch behutsamen Schritt in das Feld der steuerlichen Forschungsförderung setzen. Nach erster Analyse wird jedoch die Attraktivität der (deutschen) Forschungszulage trotz nominal höheren Förderungssatzes aber mangels Einbeziehung anderer Ausgaben als F&E-Personalkosten in vielen Fällen nicht an jene der (österreichischen) Forschungsprämie heranreichen.
Gerade sachkosten- und anlagenintensive Forschungsvorhaben werden in Hinblick auf steuerliche Forschungsförderungen weiterhin einen Standort in Österreich bevorzugen. Fallen nämlich neben F&E-Personalkosten zusätzlich auch andere F&E-Ausgaben in einem Ausmaß von mindestens rund 80 % der F&E-Personalkosten an, ist die (österreichische) Forschungsprämie im Ergebnis höher als die (deutsche) Forschungszulage. Dass in Österreich auch Ausgaben für F&E-Investitionen Teil der prämienbegünstigten Forschungsausgaben sein können, ist daher hervorzuheben.
Schließlich kennt die (österreichische) Forschungsprämie – sieht man von der mit EUR 1 Mio. vorgesehenen Deckelung bei Auftragsforschung ab – keine Begrenzung der Bemessungsgrundlage nach oben hin. Sämtliche eigenbetriebliche Forschungsausgaben sind zu 14 % förderbar, während die begünstigten F&E-Personalkosten in Deutschland mit EUR 2 Mio. jährlich gedeckelt sind. Die steuerliche Forschungsförderung wendet sich in Deutschland also bewusst an kleine und mittlere Unternehmen, der Standort Österreich spricht mit seiner Forschungsprämie zusätzlich auch große Unternehmen an.
Allfällige Bedenken, der Wirtschaftsstandort Österreich verliere angesichts der konzipierten deutschen Forschungszulage an Terrain, scheinen sich einer ersten Analyse nach zu zerstreuen, wenngleich das Thema noch nicht so intensiv behandelt werden konnte, wie wir uns in Österreich vielleicht schon damit konfrontiert sehen.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Juni 2019