Der Verwaltungskostenbeitrag für einen finanzbehördlichen Aus­kunftsbescheid

In: ecolex 11/2010, Seite 1095ff

Mit dem AbgÄG 2010 hat der Gesetzgeber in § 118 BAO den sog. Auskunftsbescheid eingeführt. Dieses Instrument soll Rechtssicherheit bei komplexen steuer­rechtlichen Fragestellungen bieten. Die begleitenden Regelungen zum Verwaltungskostenbeitrag in § 118 Abs 10 BAO lassen überraschend viele Zweifelsfragen und Gestaltungs­spielräume offen.

by Robert Bachl

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