Der Verwaltungskostenbeitrag für einen finanzbehördlichen Auskunftsbescheid
In: ecolex 11/2010, Seite 1095ff
Mit dem AbgÄG 2010 hat der Gesetzgeber in § 118 BAO den sog. Auskunftsbescheid eingeführt. Dieses Instrument soll Rechtssicherheit bei komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen bieten. Die begleitenden Regelungen zum Verwaltungskostenbeitrag in § 118 Abs 10 BAO lassen überraschend viele Zweifelsfragen und Gestaltungsspielräume offen.
by Robert Bachl