2. Tranche Fixkostenzuschuss
Der FinanzOnline-Antrag für die 2. Tranche des Fixkostenzuschusses ist ab sofort möglich.
Übersicht
Ab sofort steht der Antrag zur Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COFAG für die 2. Tranche in FinanzOnline zur Verfügung.
- Die erste Tranche umfasst höchstens 50% des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses und konnte bereits seit 20. Mai 2020 beantragt werden.
- Die zweite Tranche umfasst zusätzlich höchstens 25%, somit insgesamt höchstens 75%, des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses und kann seit gestern, 19. August 2020, beantragt werden. Der Aufruf in FinanzOnline erfolgt im Menü unter „Weitere Services“ – „Sonstige Anträge“ – Punkt „Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten (Tranche 2)“.
- Die dritte Tranche kann ab 19. November 2020 beantragt werden.
Liegen die qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen bereits bei Beantragung der zweiten Tranche vor, kann der gesamte Fixkostenzuschuss bereits mit dieser Tranche (seit 19. August 2020) beantragt werden. In den Auszahlungsersuchen für die zweite und dritte Tranche wird die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten in jedem Fall durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen sein, auch wenn der beantragte Gesamtzuschuss die Höhe von EUR 12.000 nicht übersteigt.
Informationen zum Fixkostenzuschuss finden Sie unter www.fixkostenzuschuss.at
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Fixkostenzuschusses und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
August 2020
Publikationen