Die Bestimmung des „steuerlichen Wohnsitzes“
Wie wird der „steuerlichen Wohnsitz" korrekt bestimmt?
Steuerliche Ansässigkeit
Als Person verfügen Sie über einen Hauptwohnsitz und zusätzlich womöglich über Nebenwohnsitze. Doch wo befindet sich Ihr „steuerlicher Wohnsitz“, das heißt, wo gelten Sie im abgabenrechtlichen Sinne als ansässig? Die Antwort auf diese Frage eröffnet im internationalen Kontext steuerliche Chancen gleichermaßen wie steuerliche Folgefragen oder gar Risiken.
Sie arbeiten und wohnen im Ausland und die Angelegenheit scheint steuerlich glasklar. Doch vielleicht ist Ihr Auslandsaufenthalt auch nur als vorübergehend anzusehen. Sprechen Ihnen nahestehende Personen im Inland dafür, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt womöglich (noch) nicht ins Ausland verlagert hat?
Auch die Finanzbehörden wissen, dass sich mit gegebener steuerlicher Ansässigkeit oftmals empfindlich höhere Steuerbelastungen ergeben. Daher häufen sich auch Streitfälle, die vor dem Bundesfinanzgericht oder Verwaltungsgerichtshof enden.
Weil die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit anhand des „Gesamtbilds der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ erfolgt, ist die zu bedenkende Rechtsprechung leider kasuistisch und birgt nicht selten Überraschungen. Oder hätten Sie geahnt, dass ein im Inland angemeldetes Motorrad ein wesentliches Indiz für die steuerliche Ansässigkeit im Inland darstellen kann (BFG 26.4.2018, RV/5101439)?
Wir kennen alle aktuellen Kriterien für die Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit. Und wir können aus Erfahrung gut einschätzen, worauf es im Zweifel ankommt.
Für weitere Fragen zum steuerlichen Wohnsitz steht Ihnen unser Experte Peter Stanzenberger gerne zur Verfügung!
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