Portfoliodividenden
Portfoliodividenden sind steuerfrei ab der Körperschaftsteuererklärung 2019.
Steuerliche Optimierung Ihrer Veranlagung
Dividenden sind für Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen gemäß § 10 KStG grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Allerdings bestehen betreffend Auslandsdividenden diverse Ausnahmen von der Steuerbefreiung, die mit gesetzlichen Änderungen zuletzt verschärft wurden.
Solange das Beteiligungsausmaß unter 5% liegt, brachten die Novellen für ausländische Dividenden allerdings auch eine steuerliche Erleichterung: Voraussetzung für die Steuerbefreiung im Inland war bis 31.12.2018 ein Mindestbesteuerungsniveau der ausschüttenden Kapitalgesellschaft im Ausland von zumindest 15%. Diese – in der Praxis regelmäßig oft kaum überprüfbare – Voraussetzung ist für ab 01.01.2019 zufließende Dividenden erfreulicherweise nicht mehr erforderlich.
Praxisrelevant ist die Änderung somit bei gehaltenen ausländischen „Portfoliobeteiligungen“, wie insbesondere auf einem Depot gehaltene Aktien ausländischer Unternehmen. Ausschüttungen aus solchen Investments können ab der Körperschaftsteuererklärung 2019 idR als steuerfrei deklariert werden. Die Steuerfreiheit bezieht sich jedoch nur auf das Inland, weshalb (weiterhin) ausländische Quellensteuern anfallen. Diesbezüglich bietet es sich vielfach an, eine Rückerstattung im Ausland zu beantragen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Körperschaftsteuererklärung 2019 und der steuerlichen Optimierung Ihrer Veranlagungen.
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