Steuerliche Abzugsfähigkeit ausländischer Steuerberatungskosten
Auch ausländische Steuerberatungskosten können in Österreich unter gewissen Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in einem Erkenntnis vom 14.01.2022 (RV/1100005/2021) die steuerliche Abzugsfähigkeit von ausländischen Steuerberatungskosten in Österreich bestätigt. Im konkreten Fall ging es um Steuerberaterkosten in den USA.
Personen, die in Österreich aufgrund eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig sind, können daher unter gewissen Voraussetzungen auch ausländische Steuerberatungskosten (zB Kosten für die Erstellung von ausländischen Steuererklärungen) in Österreich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Begründet hat das BFG diese Rechtsansicht damit, dass es bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, im Unterschied zu beschränkt Steuerpflichtigen (ohne Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich) keine Einschränkung der Abzugsfähigkeit auf Aufwendungen mit Inlandsbezug gibt.
Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Dr. Florian Raab und das Team von Rabel & Partner gerne zur Verfügung.
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