Katastrophen­schäden und Steuer

Hochwasser, Sturmschäden und Co.: Welche Kosten Privatpersonen steuerlich absetzen können.

Angefeuert durch die Klimakrise, nehmen Naturkatastrophen – beispielsweise Hochwasser, Stürme, Erdrutsche und Vermurungen – weiter zu. Für Privatpersonen ergeben sich dadurch oftmals hohe Kosten. „Die Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden können von Privatpersonen als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend gemacht werden oder mittels eines Frei­be­trags­be­scheids für das laufende Kalenderjahr vorgezogen werden, wenn einige Voraussetzungen erfüllt werden“, erklärt Beate Weinhandl, Director bei Rabel & Partner/Deloitte. Wenn die Option des Freibetragsbescheid gewählt wird, ist für das betroffene Kalenderjahr verpflichtend eine Arbeitnehmer:innenveranlagung abzugeben. Weinhandl: „Der Freibetragsbescheid kann bis 31. Oktober beim Finanzamt beantragt werden, außergewöhnliche Belastungen werden dann bereits im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung von Arbeitgeber:innen berücksichtigt

Was ist absetzbar?
Kosten der Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen, die Kosten für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände und Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung von PKW können steuerlich abgesetzt werden.
Bei Zweitwohnsitzen können Kosten nur eingeschränkt geltend gemacht werden. „Absetzbar sind die Kosten zur Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen, nicht aber die Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände (zum Beispiel Reparatur von Zäunen und Dächern, Verputz und Fußböden) am Zweitwohnsitz.“

Generell können Schäden an Gebäuden nur von Personen geltend gemacht werden, die zum Zeitpunkt der Katastrophe im Grundbuch als Eigentümer:innen aufscheinen. „Wichtig ist weiters, dass für die steuerliche Berücksichtigung Nachweise zu erbringen sind. Grundsätzlich sind dem Finanzamt die von der Gemeindekommission aufgenommene Niederschrift hinsichtlich der Schadenserhebung sowie die Rechnungen und Zahlungsbestätigungen zu übermitteln.“, fügt Beate Weinhandl hinzu. Dabei sind die Kosten um erhaltene Vergütungen – wie beispielsweise (private) Spenden, Versicherungsentschädigungen oder Zahlungen des Katastrophenfonds – zu kürzen.

 

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