Sonderprüfungen

Wir glauben, dass Prüfung keine lästige Pflicht ist, sondern dem Klienten wichtige Informationen für Verbesserungen liefern kann.

Deshalb hört unsere Arbeit auch nicht mit Abschluss der Prüfungshandlungen auf – sie geht darüber hinaus.

Was wir tun

Durch die Prüfung erhalten wir den nötigen Einblick, um Verbesserungspotenziale zu erkennen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine Gelegenheit, die der Großteil unserer Klienten nützt.

  • Rechenschaftsprüfung bei Vereinen
  • Gebarungsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • System- und Prozessprüfungen
  • Prüfungsnahe Beratung
  • Prüfung von Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, sofern diese nicht dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 unterliegen

Aktuelles

Veranstaltung

Rechtliche & steuerliche Aspekte bei M&A Transaktionen

Veranstaltung

Art. III – Einbringung

Veranstaltung

Unternehmens­bewertung und Kaufpreisfindung