Lohn- und Gehaltsverrechnung

Fehlerlosigkeit und Pünktlichkeit sind im Bereich der Payroll Services besonders wichtig. Die Mitarbeiter:innen – das kostbarste Gut eines Unternehmens überhaupt – müssen ihre Bezüge korrekt abgerechnet und pünktlich auf ihrem Konto vorfinden, alle Abgaben müssen fristgerecht abgeführt werden. Wir führen Ihre Personalverrechnung samt allen dazu gehörenden Servicetätigkeiten entweder in unserem Büro durch oder unterstützen Sie dabei in Ihrem Unternehmen vor Ort.

Unsere Expert:innen verstehen sich als kompetente Ansprechpartner:innen für Ihre Personalverrechnungsabteilung auch bei komplexen arbeits- und lohnabgabenrechtlichen Fragen, wie z. B. zur Abgrenzung verschiedener Formen von Arbeitsverträgen und erarbeiten optimierte Lösungen bei der Entsendung bzw. Auslandstätigkeit von Mitarbeiter:innen.

Ansprechpartnerin

Was wir tun

Unser Ziel ist es, die Abgabenbelastung Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter:innen zu optimieren, Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und das Risiko von Abgabennachzahlungen zu minimieren.

  • Abrechnung der Löhne und Gehälter
  • Erfüllung aller lohnabgabenrechtlichen Verpflichtungen
  • Beratung (Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht)
  • Internationale Personaleinsätze und grenzüberschreitende Fragen
  • Ansprechpartner für sämtliche Abrechnungsfragen
  • Betreuung und Unterstützung von Lohnabgabenprüfungen
  • Erstellung von Personalkostenbudgets
  • Berechnung der Personalrückstellungen für den Jahresabschluss
  • „In-House“-Seminare und Workshops für Ihre Personalabteilung
  • „Back-Up“-Lösungen bei Ausfällen in Ihrer Personalabteilung
  • Durchführung eines Personalverrechnungs-Checks

Payroll-Check

Gemeinsam für Ihre Sicherheit.

Sicherheit beruhigt. Vor allem in der Personalverrechnung, wo es im schlimmsten Fall sogar zu persönlichen Haftungen von MitarbeiterInnen bis hin zur Geschäftsführung kommen kann.
Um Ihnen für zukünftige Abgabenprüfungen Sicherheit zu geben, durchleuchten wir mit Ihnen gemeinsam direkt bei Ihnen im Unternehmen steuerliche und arbeitsrechtliche Risiken und erarbeiten Lösungen, um diese künftig zu vermeiden. Gleichzeitig identifizieren wir Potenziale zur besseren Nutzung steuerlicher Begünstigungen und Möglichkeiten für Kosteneinsparungen.
Mehr Information dazu finden Sie auf unserem Infoblatt.

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„Neue Selbständige“ iSv § 2 Abs 1 Z 4 GSVG