Eigener Energiekosten-
zuschuss für Non-Profit-Organisationen

Antragsberechtigt sollen gemeinnützige und mildtätige Organisationen sowie religiöse Einrichtungen sein.

Beschluss des Ministerrats

Nach langen Verhandlungen wurde heute im Ministerrat für den gemeinnützigen Sektor ein eigener Energiekostenzuschuss beschlossen. Die Bundesregierung stellt 140 Millionen Euro zur Verfügung, um dadurch Mehrbelastungen durch die in 2022 und 2023 gestiegenen Energiekosten abzudecken. Antragsberechtigt sollen gemeinnützige und mildtätige Organisationen sowie religiöse Einrichtungen sein, die nicht unternehmerisch tätig und daher beim allgemeinen Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt sind bzw waren.

Abgewickelt werden soll die Förderung – wie schon beim NPO-Fonds – wieder über die AWS. Die Förderungen sollen sowohl Zeiträume in 2022 und 2023 betreffend. Die näheren Details sollen über den Sommer erarbeitet und geklärt werden. Sobald diese feststehen, werden wir darüber informieren. Florian Raab und das Team von Rabel & Partner stehen dann für eine Unterstützung bei der Antragstellung wieder gerne zur Verfügung.

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