Energiekosten­zuschuss

Die Voranmeldung zum Energiekosten­zuschuss, welche eine Voraus­setzung für die Förderung ist, ist ab heute (07.11.2022) bis 28.11.2022 hier möglich.

Update

Ergänzend zu unserem Newsletter vom 04.11.2022 zur Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die AWS weitere Unterlagen und Informationen zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht hat. Unter anderem wurde eine Berechnungshilfe zur Basisstufe des Energiekostenzuschusses von der AWS bereitgestellt (siehe hier unter dem Punkt „Wie berechnet sich die Zuschusshöhe?“), welche eine erste Indikation zur Zuschusshöhe sowie zu den für den Antrag benötigten Informationen liefert.

Die finale Förderrichtlinie, welche die weiteren Förderdetails regeln wird, sowie die Genehmigung der Europäischen Kommission sind weiterhin ausständig. Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss, welche eine Voraussetzung für die Förderung ist, ist ab heute (07.11.2022) bis 28.11.2022 hier möglich.

Ihr Rabel & Partner Team

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