Steuerrelevante Zinsen

Erhöhung ab 20.09.2023

Infolge der Leitzinssatzerhöhung durch die Europäischen Zentralbank haben sich auch die steuerrelevanten Zinsen mit Gültigkeit ab 20.09.2023 auf 5,88% erhöht. Die Erhöhung der Zinssätze betrifft Stundungs- Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Der BMF-Erlass vom 16. Juni 2023 wird damit aufgehoben.

Mit 1.10.2023 beginnt die Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen aus Steuerbescheiden für das Jahr 2022. Unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen bescheidmäßigen Veranlagung kann eine Anspruchsverzinsung durch rechtzeitige Leistung einer Vorauszahlung zur entsprechenden Abgabe abgemildert bzw. verhindert werden. Die hohen Zinsen machen derartige Zahlungen derzeit besonders überlegenswert. Für alle Fragen dahingehend stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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