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Das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 12.9.2018 einen Praxishinweis zur Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen (IDW Praxishinweis 2/2018) verabschiedet. Die österreichische Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) hat bereits am 21.5.2015 eine Empfehlung zur Berücksichtigung eines Debt Beta (Empfehlung Debt Beta) und am 30.5.2017 eine Empfehlung zur Berücksichtigung des Insolvenzrisikos (Empfehlung Insolvenzrisiko) veröffentlicht. In diesem Beitrag wird der IDW Praxishinweis 2/2018 diesen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung der KSW systematisch gegenübergestellt.