Energieabgabenvergütung
Neuerliche Wende im Rechtsstreit?
Vergütung der Energieabgabe
Zahlreiche Experten erachten die Regelung, die die Vergütung der Energieabgabe für Dienstleistungsbetriebe ab 2011 ausgeschlossen hat, für EU-widrig. Die Aufhebung dieses Ausschlusses durch den EuGH erscheint somit als wahrscheinlich. Wie so oft im Leben kommt es anders als man denkt: Der jetzt vorliegende Schlussantrag des Generalanwalts, dem der EUGH in der Mehrzahl seiner Entscheidungen folgt, sieht die jetzige Regelung als EU-rechtskonform an, wodurch Dienstleistungsbetriebe berechtigt von der Energieabgabenvergütung ausgeschlossen sind. Wir werden über die endgültige Entscheidung des EuGH berichten.
Für Fragen zur Energieabgabenvergütung steht Ihnen unser Experte MMag. Josef Klug gerne zur Verfügung!
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