Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind fundierte Entscheidungsgrundlagen das Um und Auf für die Zukunft eines Unternehmens. Ein Berater, bei dem die Fäden durch Know-how in steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zusammenlaufen, kann Klarheit schaffen und neue Perspektiven aufzeigen.
Wir unterstützen Sie bei der professionellen Ausarbeitung von Konzepten zur operativen und finanziellen Restrukturierung sowie bei der Erstellung von Fortbestehensprognosen und Sanierungsplänen. Wir beraten bei der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen und bei Verhandlungen mit Stakeholdern. Bei Bedarf bieten wir gemeinsam mit externen Partner:innen auch Unterstützung bei Unternehmensfortführung im Rahmen eines Interimsmanagement an.
Insolvenzprophylaxe durch die Erläuterungspflicht gemäß § 225 Abs 1 HGB (1993)