Verlängerung von COVID 19-Hilfen
Verlustersatz, Ausfallsbonus und Härtefall-Fonds – die bereits bewährten Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen in der COVID 19-Krise werden verlängert und teils angepasst. Im Folgenden dürfen wir Ihnen die wesentlichsten Punkte näherbringen:
Verlustersatz
- Verlängerung von Juli bis Dezember 2021
- Voraussetzung: Umsatzausfälle in den antragsgegenständlichen Betrachtungszeiträumen iHv mindestens 50 Prozent im Verhältnis zu den Vergleichszeiträumen des Vorjahres.
- Eine Beantragung ist ab 16. August 2021 möglich.
- Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90 Prozent der Bemessungsgrundlage.
- Deckel: 10 Mio. Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)
- Der Antrag ist in jedem Fall durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen und einzubringen.
Ausfallsbonus II
- Verlängerung von Juli bis September 2021
- Ab 16. August 2021 können Unternehmen den Ausfallbonus II bei Umsatzausfällen von mindestens 50 Prozent (statt bisher 40 Prozent) beantragen.
- Die Höhe des Ausfallsbonus II ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10 – 40 Prozent) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war.
- Deckel: 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro)
- Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus und Kurzarbeit dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.
Härtefall-Fonds – Phase 3
- Verlängerung von Juli bis September 2021
- Voraussetzung: 50 Prozent Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
- Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (nämlich Juli, August und September 2021) jeweils rückwirkend beantragt werden. Damit keine Lücken zwischen den Förderungen entstehen, wurde für den Zeitraum zwischen Ende der Phase 2 Mitte Juni und Start der Phase 3 mit Anfang Juli eine pauschale Lösung gefunden: Die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 wird bei einem Antrag für Juli 2021 pauschal mit 50 Prozent der Förderhöhe abgegolten, wenn man für diesen Monat einreicht.
- Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro, die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei 2.000 Euro.
Gerne unterstützt Sie das Team von Rabel & Partner bei der Antragstellung der Förderungen.
2. August 2021
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