Der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) für das Jahr 2023 soll zur Abfederung von erhöhten Energiekosten des Jahres 2023 beitragen. Dieser Zuschuss wurde dabei in die Förderungsperiode 1 (01.01. – 30.06.2023) und Förderungsperiode 2 (01.07. – 31.12.2023) unterteilt, wobei die Anträge für die Förderungsperiode 1 bereits bis Mitte Dezember 2023 an die AWS zu übermitteln waren.
Laut Richtlinie zum EKZ II sollte die AWS jenen Unternehmen, welche einen Antrag für die Förderungsperiode 1 gestellt haben, automatisch einen Zeitraum zur Einreichung der Abrechnung der Förderungsperiode 2 zuweisen. Diese Antragszeiträume sollten laut Richtlinie zum EKZ II in der Zeitspanne vom 15.02. bis 06.06.2024 liegen.
Die AWS hat bislang jedoch noch keine individuellen Zeiträume für die Einreichung der Abrechnung betreffend die Förderungsperiode 2 zugewiesen und ist somit eine Antragstellung für diese Förderungsperiode 2 aktuell noch nicht möglich. Laut Auskunft der AWS werden die individuellen Zeiträume, in denen die Abrechnung der Förderperiode 2 eingereicht werden muss, abweichend von der Richtlinie zum EKZ II nun erst voraussichtlich im Zeitraum April (nach Ostern) bis 06.06.2024 liegen. Weiters finden aktuell Verhandlungen mit der AWS statt, um die bisher sehr kurzen Zeitslots zur Einreichung der Abrechnung zu verlängern.
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