Gefördert werden Mehrkosten von Betrieben im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 im Energiebereich (abhängig von der Förderstufe Treibstoff, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl). Die Förderung wird in zwei Förderperioden unterteilt, wobei jede Förderperiode ein Halbjahr des Jahres 2023 umfasst. Hinsichtlich der bislang bekannten Eckdaten zum EKZ 2 verweisen wir auf unsere vergangenen Newsletter.
Obwohl weiterhin die nötige Genehmigung der Europäischen Kommission sowie die entsprechende Förderrichtlinie ausständig sind, hat das Austria Wirtschaftsservice (AWS) die zwingend nötige Voranmeldungsphase bereits gestartet. Eine Übersicht über den detaillierten formalen Ablauf des EKZ 2 finden Sie hier, wobei sich dieser Ablauf wie folgt zusammenfassen lässt:
Schritt 1 – Voranmeldung:
Seit 16.10.2023 bis 02.11.2023 ist eine Voranmeldung für Unternehmen auf der Homepage des AWS-Fördermanager möglich. Für diese Voranmeldung werden lediglich allgemeine Unternehmensdaten benötigt. Wie bei der tatsächlichen späteren Antragsstellung gilt auch bei der Voranmeldung das „first come, first serve“-Prinzip, sodass wir eine ehestmögliche Voranmeldung empfehlen. Anschließend wird dem Unternehmen ein Zeitraum für die tatsächliche Antragsstellung zugewiesen (ab dem 09.11.2023).
Schritt 2 – Antragsstellung:
Die Antragsstellung hat innerhalb dieses zugewiesenen Zeitraumes im AWS-Fördermanager zu erfolgen. Dabei sind der Energieverbrauch, die Preissteigerung und die Höhe der förderbaren Energieaufwendungen anzugeben. Weiters müssen diverse Antragspunkte von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter im Zuge dieser Antragsstellung bestätigt werden. Auch hier gilt das „first come, first serve“-Prinzip.
Schritt 3 – Prüfung des Antrages durch die AWS
Der Antrag wird durch das AWS geprüft, wobei das AWS auch Ergänzungen beim Unternehmen anfordern kann.
Schritt 4 – Auszahlung des Energiekostenzuschuss
Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die Auszahlung des EKZ 2 auf die vom Unternehmen bekanntgegebenen Bankverbindung.
Schlussendlich dürfen wir Ihnen noch folgende Handlungsempfehlungen zur Voranmeldung bzw. Antragsstellung mitgeben, wobei wir darauf hinweisen, dass diese auf den aktuell verfügbaren Informationen beruhen, welche sich – nach Veröffentlichung der finalen Richtlinie zum EKZ 2 – noch ändern können:
- Prüfen Sie bereits vorab, ob Ihr Unternehmen von Preissteigerungen im Energiebereich im Betrachtungszeitraum im Vergleich zum Vergleichszeitraum des Vorjahres betroffen war.
- Sollten Sie unsicher sein, ob eine tatsächliche Antragsstellung erfolgen wird, empfehlen wir trotzdem eine Voranmeldung zum EKZ 2, da die Voranmeldung eine zwingende Voraussetzung für die spätere Antragsstellung ist. Sollten Sie anschließend im zugewiesenen Antragszeitraum tatsächlich keinen Antrag einreichen, verfällt die erfolgte Voranmeldung automatisch.
- Falls der EKZ 2 für Ihr Unternehmen nicht in Frage kommt, empfehlen wir die Prüfung, ob eventuell zumindest die Energiekostenpauschale beantragt werden kann. Diese umfasst eine Pauschalförderung zwischen EUR 100,00 und EUR 2.475,00 pro Unternehmen (abhängig von der jeweiligen Branche und dem Jahresumsatz des Jahres 2022) und kann mit wenigen Klicks bis spätestens 30.11.2023 beantragt werden. Weitere Details zur Energiekostenpauschale sowie zur Beantragung finden Sie hier.
Sobald die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt bzw. die entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht wird, informieren wir Sie zeitnahe. Für Fragen steht Ihnen gerne Herr Felbinger, telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung.
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