ImmoESt
VwGH zur ImmoESt bei Außenanlagen und Zubehör
Real Estate
Von der Besteuerung gemäß § 30 Abs 1 EStG ist die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Grundstücken samt Gebäuden umfasst. Nicht von § 30 EStG erfasst sind Inventar und Außenanlagen, sofern sie nach der Verkehrsauffassung als eigenständige Wirtschaftsgüter gelten. Hierfür ist entscheidend, ob dem jeweiligen Gegenstand im Falle einer Veräußerung aus objektiver Sicht eine besonders ins Gewicht fallende Selbstständigkeit zugebilligt werden würde (VwGH 13. 11. 2019, Ro 2019/13/0033).
Für Fragen rund um das Thema Real Estate steht Ihnen Hannes Eichinger gerne zur Verfügung.
Februar 2020
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