Die Hilfen im Überblick
Das Nationalratsplenum hat am 16.12. die vom Finanzausschuss vorgelegten Gesetzespakete über pandemiebedingte Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Diese betreffen einerseits steuerliche Erleichterungen im EStG, KStG, UStG (beispielsweise steuerfreie Weihnachtsgutscheine in 2021, Arbeitsplatzpauschale) und andererseits Erleichterungen iZm der Abgabenentrichtung (vereinfachte Steuerstundung, Neuverteilung COVID-19-Ratenzahlungsmodell, befristete Gutschriftenauszahlung).
Durch einen Abänderungsantrag ist unter anderem auch noch die Steuerfreiheit von Corona-Prämien bis EUR 3.000 für das Jahr 2021 ergänzt worden (§ 124b Z 350 lit. a letzter Satz EStG). Die Prämienzahlung ist bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 zu leisten. Der Abänderungsantrag ist nun veröffentlicht worden.
Den im Plenum beschlossenen Gesetzestext über die Erleichterungen im EStG, KStG, UStG (inkl. Corona-Prämie für 2021) können Sie hier abrufen.
Den im Plenum beschlossenen Gesetzestext über die Erleichterungen betreffend Abgabenentrichtung in der BAO (Seite 3) können Sie hier nachlesen.
Einen kurzen Überblick über die im Dezember gefassten Covid-Unterstützungsmaßnahmen sind derzeit auch auf der BMF-Homepage zu finden.
Gerne steht Ihnen das Team rund um Hannes Eichinger für etwaige Rückfragen zur Verfügung.
Ihr Rabel & Partner Team
21. Dezember 2021
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