Bauherrenmodelle
Umsatzsteuer bei Bauherrenmodellen
Umsatzsteuerbefreite Lieferung?
Erfolgt die Lieferung des Grundstückes und des Gebäudes durch verschiedene Personen, liegt umsatzsteuerlich betreffend das Gebäude eine steuerpflichtige Werklieferung vor. Hingegen ist die Lieferung des Grundstücks unecht umsatzsteuerbefreit. Eine einheitliche unecht umsatzsteuerbefreite Lieferung des Grundstückes samt Gebäude wäre nur möglich, wenn der Grundstücksverkäufer auch mit der Errichtung des Gebäudes beauftragt wird und ihm die Bauherreneigenschaft zukommt (BFG 29.4.2021, RV/5100407/2017).
Für Fragen rund um das Thema Real Estate steht Ihnen Hannes Eichinger gerne zur Verfügung.
30. Juni 2021
Publikationen