Verzinsung von Vorsteuerguthaben
Informationen zum Recht auf Verzinsung
Bestehen Forderungen eines Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt (z.B. Umsatzsteuerrückforderungen eines Steuerpflichtigen aufgrund eines Vorsteuerüberschusses) und werden diese Forderungen vom Finanzamt erst nach Durchführung von Prüfungsmaßnahmen zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt anerkannt, besteht ein Recht auf Verzinsung.
Nach Ansicht des VwGH ist in analoger Anwendung bestehender Vorschriften der BAO ein Zinssatz von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz heranzuziehen.
Hinsichtlich der Frage des genauen Beginns eines solchen Zinsenlaufs ist eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich. Unionsrechtlich kann zwar ein zinsfreier Zeitraum für eine angemessene abgabenrechtliche Prüfung bestehen, danach besteht aber eine Pflicht zur Verzinsung (VwGH 30.6.2021, Ro 2017/15/0035).
16. August 2021
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