Ab sofort steht der Antrag zur Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COFAG für die 2. Tranche in FinanzOnline zur Verfügung.
Liegen die qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen bereits bei Beantragung der zweiten Tranche vor, kann der gesamte Fixkostenzuschuss bereits mit dieser Tranche (seit 19. August 2020) beantragt werden. In den Auszahlungsersuchen für die zweite und dritte Tranche wird die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten in jedem Fall durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen sein, auch wenn der beantragte Gesamtzuschuss die Höhe von EUR 12.000 nicht übersteigt.
Informationen zum Fixkostenzuschuss finden Sie unter www.fixkostenzuschuss.at
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Fixkostenzuschusses und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
August 2020