Nachstehend dürfen wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der sozial- versicherungsrechtlichen (Beitrags-)Erleichterungen informieren.
Mit Verordnung vom 10.06.2020 wurde der Zeitraum, in dem
*) Nicht sanktioniert wird derzeit zB die nicht rechtzeitige Übermittlung von monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM), die nicht rechtzeitige Abmeldung von Dienstnehmern etc. Die nicht rechtzeitige Anmeldung eines Dienstnehmers vor Arbeitsantritt ist hiervon nicht umfasst, dh diese wird aktuell auch mit einem Säumniszuschlag sanktioniert.
Den Verordnungstext können Sie vollständig abrufen unter
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_261/BGBLA_2020_II_261.html
Bitte beachten Sie, dass fällige Beiträge nicht unbedingt auch automatisch verzugszinsenfrei gestundet werden. Diesbezüglich ist Folgendes zu beachten:
Achtung: Beiträge für Dienstnehmer, für die der Dienstgeber einen Anspruch auf Ersatz durch den Bund bzw. das AMS hat, etwa durch Kurzarbeitsbeihilfe oder aufgrund einer Risikofreistellung oder Quarantäne des Dienstnehmers, sind nach den Bestimmungen des zweiten gesetzlichen „Stundungspakets“ von den oben dargestellten Erleichterungen ausgenommen! Diese Beiträge sind verzugszinsenfrei bis zum 15. des auf die Beihilfen-, Erstattungs- oder Vergütungsauszahlung zweitfolgenden Kalendermonats einzuzahlen!
Die Gesetzeswerdung des zweiten gesetzlichen „Stundungspakets“ bleibt abzuwarten. Der vom Nationalrat bereits beschlossene Text ist abrufbar unter
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00049/index.shtml
Das Gesetz kann aufgrund der Nichtbehandlung im Bundesrat voraussichtlich erst Ende Juli veröffentlicht werden und wird dann rückwirkend mit 1.6.2020 in Kraft treten. Vorerst sichert die oben angeführte Verordnung ab, dass Beiträge nicht eingetrieben werden.
Stundungsanträge für die Beitragszeiträume ab Mai 2020 können frühestens ab Veröffentlichung des Gesetzes gestellt werden. Die ÖGK wird dazu auf ihrer Website ein Formular zur Verfügung stellen. Die Betriebe werden seitens der ÖGK gebeten, derzeit keine Anträge zu stellen.
Juni 2020